Von der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer weniger zu erwarten. Auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 Jahre auf 67 Jahre ist eigentlich eine Rentenkürzung.
Bisher konnte man ohne Abzüge mit 65 Jahren in Rente gehen, wollte man vorher seine Rente genießen musste man einen Abschlag von 0,3 Prozent monatlich in Kauf nehmen.
Nicht zuletzt deswegen hat die Bundesregierung die staatliche Förderung für eine private Altersvorsorge geschaffen.
Die Riester Rente und die Rürup Rente sind 2 Modelle, wo die Staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann.
Die Riester Rente ist eher für Arbeitnehmer konzipiert und die Rürup Rente für die Selbstständigen in Deutschland.
Speziell bei der Rürup Rente ist durch das Jahressteuergesetz 2007 einiges entschieden verbessert worden, sodass ein Abschluss einer Rürup Rente für bestimmte Menschen lohnenswert ist.
Im Jahr 2007 sind für den Selbstständigen insgesamt 64 Prozent der Beiträge, welche in die Rürup Rente einbezahlt wurden, steuermindernd.
Dies erhöht sich dann im Jahr 2008 auf 66 Prozent und in den Folgejahren jeweils um 2 Prozent, bis dann die 100 Prozent im Jahr 2025 erreicht sind.
Die Höchstgrenzen für Verheiratete sind 40.000 Euro jährlich, bei Alleinstehenden die Hälfte.
Die Rürup Rente ist ausschließlich für die Altersvorsorge gedacht, deshalb ist eine Auszahlung der Rente erst ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Eine Hinterbliebenenabsicherung kann natürlich in den Vertrag eingebaut werden.
Nachteile der Rürup Rente ist dass die Rente weder vererbt, beliehen, verkauft, übertragen oder kapitalisiert werden kann.
Die Absicherung der Hinterbliebenen ist für Singles sicher momentan weniger interessant, allerdings ist es auch möglich diese Absicherung später noch einzubauen.
Uwe